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JA fordert Rückständigen Unterhalt
#4
Unterhalt geht auch einfach nach § 850d ZPO zu pfänden, im Zweifelsfalle, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiss. :-(

Bei Dir wär der Rückstand ja nach "nur" 3 Monaten erledigt, bei mir sind es jetzt schon 9 Monate und wenn ich Pech habe vorm OLG, werdens noch ca. 20 Monate mehr.............
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RE: JA fordert Rückständigen Unterhalt - von Gast1969 - 10-07-2020, 22:05

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