10-07-2020, 22:05
Unterhalt geht auch einfach nach § 850d ZPO zu pfänden, im Zweifelsfalle, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiss. :-(
Bei Dir wär der Rückstand ja nach "nur" 3 Monaten erledigt, bei mir sind es jetzt schon 9 Monate und wenn ich Pech habe vorm OLG, werdens noch ca. 20 Monate mehr.............
Bei Dir wär der Rückstand ja nach "nur" 3 Monaten erledigt, bei mir sind es jetzt schon 9 Monate und wenn ich Pech habe vorm OLG, werdens noch ca. 20 Monate mehr.............