28-07-2020, 12:09
(27-07-2020, 17:46)Bitas schrieb: das hast du vergessen....und dann für den rest des Lebens Harz4!
Stimmt natürlich, nach Abzug von Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt (wird i. d. R. unbefristet ausgeurteilt), RA-Kosten, Gerichtskosten, Mehrbedarfe, Sonderbedarfe und Erstbedarf (Kinderwagen usw.) bleiben viele Jahre wenn überhaupt nur Harz-4-Niveau bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit in einem stressigen Beruf. Dazu Fahrkosten, Verpflegung, Versicherungen, GEZ usw.