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Fallstricke der kurz bevorstehenden Flucht 3.0
#66
Da liegst Du völlig daneben!

Wenn Du die Deutsche Staatsangehörigkeit hast, dann darf sich Deine Thaibraut aussuchen, ob die in Deutscheland oder in Malta die Scheidung einreicht. Egal wo ihr getraut wurdet.

Wer zuerst den Antrag stellt, darf sich den Gerichtsort aussuchen. Dank der EU-Freizügigkeitsregeln darf eine Thaibraut auch das Gericht nach Staatsangehörigkeit des Mannes aussuchen oder Wohnsitz. Wie die gerade Lust hat - gibt es sogar eine EU-Verordnung drüber.

Aber das weiß Deine Holde sicherlich!
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RE: Fallstricke der kurz bevorstehenden Flucht 3.0 - von Alles-durch - 28-07-2020, 16:40

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