28-07-2020, 16:59
Leben beide deutschen Ehepartner zur Zeit der Scheidung im Ausland, muss der Scheidungsantrag beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg eingereicht werden.
Staatsangehörigkeitswechsel ist immer eine Fehlmotivation.
Staatsangehörigkeitswechsel ist immer eine Fehlmotivation.