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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
#18
Soweit ich das mitbekommen habe war bei ZahleselRus kein Unterhalt zu holen. Das Wechselmodell läßt sich die Ex dann eher gefallen.

Mir hat das Gericht ein Wechselmodell mit eingebauten Unterhaltszahlungen reingewürgt - also 60/40.

Deine scheint ebenfalls nicht auf das Kind überfixiert zu sein. Auf den monatlichen Kindesunterhalt wird die allerdings nicht verzichten wollen, wenn der bei Dir zu holen ist. Zumal es bei den heutigen Vollzeitbetreuung und engagierten Vätern, dann nur noch um 1-2 Abenden pro Woche geht.

Ebenso darfst Du die Egozetrik der Damen nicht vergessen. Die wollen oftmals kein Wechselmodell, weil die halt als Alleinbestimmerin und Herrscherin gehuldigt werden wollen. Allein schon, um bei der Freundin rumzuposen.

Bei dem Vorschlag vom Kay, der Geld in den Rachen zu werfen, musst Du vorsichtig sein. Frauen sind völlig illoyal und denen fehlt die Integrität. Wenn Du der heute 10.000 Mille für das Kind gibst, dann kommt die morgen um die Ecke und will doch das Kind haben. Die 10 Mille sind dann natürlich weg.

Du kannst Dich auch trennen, ohne die Scheidung einzureichen. Ein Freund hat es geschafft die Verhältnisse ohne Gericht zu klären und ist gut damit gefahren. Du kannst ihr den Steuervorteil bspw. anbieten. Das kostet Dich noch nicht einmal etwas.

Das hängt aber von der Ex ab, ob das geht. Meine Ex hat sich direkt von der Anwältin scharf machen lassen und versucht mich überall zu zocken. Da war jedes Gespräch gelogen und taktisch. Absprachen waren keine möglich.

Wenn Du Ausziehst verlierst Du das Aufenhaltsbestimmungsrecht. Besser sie zieht aus und dann reichst Du direkt eine einstweilige Verfügung auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ein.

Da das Kind in der Wohnung gemeldet ist, wäre das Aufenthaltsbestimmungsrecht dann erstmal Dir zuzusprechen. Da gibt es ein Urteil vom OLG Thüringen, dass wenn das Endergebnis unklar ist erstmal die Meldungen bleiben müssen, wie sie sind. Ich habe mir darüber 1,5 Jahre lang das Aufenthaltsbestimmungsrecht sichern können.

Das hat die Verfahrensdamen aber sauer gemacht, sodass ich gejagd wurde und es danach wieder weg war. Das verschaft Dir aber Zeit mit dem Kind und die Phase ist wichtig.

Wenn das Kind älter ist (so ab 7), kann es Dir dann nicht mehr so leicht entfremdet werden.
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von Alles-durch - 29-07-2020, 00:12

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