Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
#27
Bleib in der Wohnung!

Wenn Du gehst, dann hat sie automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind. Du bist sozusagen vom Kind weg gegangen.

Wenn es ein Mietvertrag ist und ihr beide drin steht, dann haftet ihr gemeinschaftlich für die Miete. Das darfst Du nicht mit hälftig verwechseln. Der Vermieter kann sich aussuchen, wo er sich die Knete holt.

Wenn Du ausziehen willst, dann musst Du aus dem Mietvertrag entlassen werden. Ansonsten zahlst Du weiter. Egal ob Du da wohnst oder nicht!

Die Entlassung aus dem Mietvertrag muss Dir der Vermieter und Deine Ex bestätigen .
Wenn es Dir nur Deine Ex bestätigt, dann kann der Vermieter sich das Geld bei Dir holen und Du musst es Dir dann bei Deiner Ex holen. Da die Ex nichts hat, bist Du dann der gelackmeierte.

Und ohne das Einverständnis Deiner Ex ist die Entlassung aus dem Mietvertrag unwirksam. Kündigen könnt ihr gegenüber dem Vermieter, dann auch nur gemeinschaftlich.  

Warum sollte der Vermieter Deine Ex kündigen, wenn  Du doch für die Miete haftest?

Wer schmeißt eine Frau mit Kind auf die Straße? Darf der Vermieter das? 

Das Familiengericht wird Dir erzählen, dass Du Mutter und Kind hast sitzen lassen. Du hast die dann sozusagen in eine Notlage gebracht, die Miete nicht bezahlen zu können. Schwupsdiwups und Du zahlst für die Wohnung Deiner Ex, obwohl Du dort nicht mehr wohnst.

Plane das ganze strategisch durch. Nicht einfach ausziehen. Wenn Du ausziehst, dann solltest Du für die Wohnung auch in keiner finanziellen Verantwortung mehr sein.

---------------

Deine Ex wird sich relativ strategisch verhalten.

Die wartet bis Du ausziehst und sucht parallel eine neue Wohnung.

Außerdem wird die längst beim Anwalt gewesen sein.

Vermutlich wird die alles was Du sagst protokolieren. Pass bloß auf was Du  der schreibst! Die sammelt gerade Material - sei Dir sicher.

--------------

Das Trennungsjahr bei einem gemeinsamen Hausstand zu definieren, ist sicherlich nicht einfach. Es könnte auch schon letztes Jahr begonnen haben, wer will das schon so genau wissen, außer Euch beiden.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von Alles-durch - 29-07-2020, 18:19

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Frau, psychisch krank? zwangszahler 19 8.164 01-07-2020, 00:36
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Kranke Frau zieht nicht aus, wer behält Wohnung und Kind helmut 43 51.091 26-04-2012, 01:06
Letzter Beitrag: helmut

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste