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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
#40
Ich stelle mir Fakten schaffen schwer vor. Am Ende zerrt man von beiden Seiten an den Kindern. Das Kleinkind ist natürlich geneigt, die Mutter zu "unterstützen". Zumal die Mütter auch skrupellos vor dem Kind zu heulen anfangen.

Stellen wir uns mal vor, ich ziehe aus und fange an an bestimmten Tagen das Kind aus dem Kindergarten abzuholen, damit es bei mir übernachtet. Dann steht sie abends vor meiner Tür und macht Theater oder versucht an besagten Tagen das Kind vor mir aus dem Kindergarten abzuholen. Oder fängt an das Kind zu bearbeiten. Sobald sie sich beleidigt oder zurückgewiesen fühlt, instrumentalisiert sie sofort das Kind.

Für mich stellt sich gerade die Frage, wie ausziehen, um die besseren Chancen zu haben.
1. Weiter hier wohnen und nicht ausziehen solange das Umgangsrecht über Familiengericht nicht geklärt ist.
2. Ausziehen und Wechselmodell zu leben anfangen, dann ggf. zum Familiengericht.
3. Ausziehen und erstmal nach ihrer Pfeife tanzen bis sie selbst kein Bock hat, das Kind zu betreuen.

Der Mietvertrag läuft auf sie, aber ich habe als selbstschuldnerischer Bürge (3 Monatsmieten) unterschrieben, das könnte man glaub ich kündigen. Da muss ich mich aber noch entsprechend erkundigen. Die Miete bezahle derzeit ich.

Ich verstehe, dass mir hier keiner ohne meine Frau zu kennen eine Handlungsanweisung geben kann. Ich wäre schon dankbar, wenn man mit mir paar Aspekte, Erfahrungen und Gedanken diesbezüglich teilen würde.
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von Apfelmuss - 02-08-2020, 14:06

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