02-08-2020, 19:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-08-2020, 20:01 von Zahlesel_RUS.)
Wenn sie mehr Kohle braucht kann sie Vollzeit arbeiten, was hindert sie dies zu tun?
Deswegen würde ich ohne Trennungsankündigung in die Teilzeit gehen, wir sind doch alle Gleichberechtigt oder?
Trennungsunterhalt ist ein Thema bei den ewigen Hausfrauen und Gutverdienendern.
Trotzdem gab es bei mir diesbezüglich keine Anfrage vom JC.
Kindergeld steht dir zur Hälfte zu, also nicht den kompletten Betrag einrechnen
Deswegen würde ich ohne Trennungsankündigung in die Teilzeit gehen, wir sind doch alle Gleichberechtigt oder?
Trennungsunterhalt ist ein Thema bei den ewigen Hausfrauen und Gutverdienendern.
Trotzdem gab es bei mir diesbezüglich keine Anfrage vom JC.
Zitat:https://www.unterhalt.net/ehegattenunter...rhalt.html
- Ehepartner ist bedürftig – Bedürftigkeit entsteht dann, wenn ein Ehepartner im Trennungsjahr selbst nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen oder den annähernden Lebensstandard, der während der intakten Ehe geführt wurde, weiterhin zu halten. Entscheidend ist hier der Einkommensunterschied zwischen den getrennt lebenden Ehegatten.
Kindergeld steht dir zur Hälfte zu, also nicht den kompletten Betrag einrechnen
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch