01-09-2020, 15:37
Brauche Dringend Hilfe!
Ich habe ja bereits gesagt, dass ich folgende Wahl habe:
A) Ich bleibe friedlich und die ziehen die Gerichtsverfahren und den illegalen Umgangsausschluss in die Länge, damit das Kind mich vergißt. Danach machen die mir noch dermaßen harte Auflagen (Beratung, WE-Umgänge, Kosten, etc.), dass ich freiwillig dass Handtuch schmeiße
oder
B) Ich gehe auf Konfrontation und werde als Gefährder entsorgt
Da Pkt. B mein Leiden schneller beendet, gehe ich auf Konfrontation. Will mich aber in keine Schei...sse drehen.
Die Polizei war jetzt hier!
Ich habe ja die letzten 2 Umgangszeiten versucht meine Tochter von der Schule abzuholen. Es gibt ja einen Beschluss. Jedes Mal habe ich die Beteiligten vorher informiert und um Herausgabe gebeten.
Ich bin dann hin. Habe nach dem Kind gefragt und habe mich dann wegschicken lassen. Ich habe null Stress gemacht.
Danach habe ich dann die Beteiligten angeschrieben, dass sich diese doch bitte bis zum nächsten Umgangstermin einen gerichtlichen Beschluss oder eine Verfügung holen sollen, dass ich das Kind nicht abholen darf.
Was die ja nicht können, da die nichts handfestes gegen mich haben und der Richter durch Befangenheit kalt gestellt ist.
Jugendamt, Schule, Umgangspfleger wollen den Umgang verhindern.
Heute war jetzt die Polizei bei mir. Die Ex hat mich nach dem ersten Abholversuch wegen Stalking angezeigt. Ich vermute, dass dies auf dem Mist vom Umgangspfleger gewachsen ist. Der hatte mich nach dem ersten Abholversuch direkt aufgefordert, dass ich mich der Schule, der Ex und dem Kind nicht nähern soll.
Der Umgangspfleger hatte damals geschrieben, dass er sich eine Verfügung holen wollte. Da der Richter aber kalt gestellt ist, sind die wohl diesen Weg gegangen.
Die Polizisten haben sich den Beschluss angeschaut und gesagt, dass ich recht habe und, dass ich von Anfang an die Polizei zur Durchsetzung hätte dazu rufen sollen.
Ich habe denen dann erklärt, dass ich das nicht gemacht habe, weil ich nicht eskalieren wollte und den Beteiligten gelegenheit geben wollte, den Umgangsausschluss bei Gericht einstweilig oder per Verfügung zu klären. Dazu habe ich den Umgangspfleger, JA, etc. heute nochmal aufgefordert und prompt war die Polizei hier.
Die Polizei meinte jetzt zu mir, dass ich vor der nächsten Abholung die Polizei anrufen soll und mit der Polizei dann zur Schule soll. Die würden den Lehrkräften dann erklären, dass die das Kind raus geben müßten.
Die Schule hat übrigens gestern ein Hausverbot gegen mich ausgesprochen. Ich darf da also sowieso nicht rein. Das Jugendamt ist voll auf der Seite vom Umgangspfleger und ist der Meinung, dass der Umgang gegen das Kindeswohl ist.
Der Umgangspfleger hat mir gestern nochmal Variante A offenbart. Ich soll meine Tochter nach der Klärung bei Gericht wieder sehen und müßte dann auch erstmal Beratung machen,.........
Ich gehe auf Variante B) und will zur Schule.
Die Polizisten meinten zu mir, dass die Kollegen informiert werden, um das durchzusetzen. Ich soll 30 min vorher anrufen.
Für mich sieht das morgen nach dem großen Show-Down aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das Kind bekomme.
Aber egal - ich will in 14 Tagen sowieso für 2-3 Monate in den Osten und die Wintersaison ist ebenfalls im Warmen verplant. Ich möchte mich aber nicht kalt erwischen lassen.
Womit muss ich rechnen?
Sollte ich die Schule über den Polizeibesuch informieren?
Kann / wird das Jugendamt sein Gewicht in den Ring werfen, um die Herausgabe zu verhindern?
Ich habe ja bereits gesagt, dass ich folgende Wahl habe:
A) Ich bleibe friedlich und die ziehen die Gerichtsverfahren und den illegalen Umgangsausschluss in die Länge, damit das Kind mich vergißt. Danach machen die mir noch dermaßen harte Auflagen (Beratung, WE-Umgänge, Kosten, etc.), dass ich freiwillig dass Handtuch schmeiße
oder
B) Ich gehe auf Konfrontation und werde als Gefährder entsorgt
Da Pkt. B mein Leiden schneller beendet, gehe ich auf Konfrontation. Will mich aber in keine Schei...sse drehen.
Die Polizei war jetzt hier!
Ich habe ja die letzten 2 Umgangszeiten versucht meine Tochter von der Schule abzuholen. Es gibt ja einen Beschluss. Jedes Mal habe ich die Beteiligten vorher informiert und um Herausgabe gebeten.
Ich bin dann hin. Habe nach dem Kind gefragt und habe mich dann wegschicken lassen. Ich habe null Stress gemacht.
Danach habe ich dann die Beteiligten angeschrieben, dass sich diese doch bitte bis zum nächsten Umgangstermin einen gerichtlichen Beschluss oder eine Verfügung holen sollen, dass ich das Kind nicht abholen darf.
Was die ja nicht können, da die nichts handfestes gegen mich haben und der Richter durch Befangenheit kalt gestellt ist.
Jugendamt, Schule, Umgangspfleger wollen den Umgang verhindern.
Heute war jetzt die Polizei bei mir. Die Ex hat mich nach dem ersten Abholversuch wegen Stalking angezeigt. Ich vermute, dass dies auf dem Mist vom Umgangspfleger gewachsen ist. Der hatte mich nach dem ersten Abholversuch direkt aufgefordert, dass ich mich der Schule, der Ex und dem Kind nicht nähern soll.
Der Umgangspfleger hatte damals geschrieben, dass er sich eine Verfügung holen wollte. Da der Richter aber kalt gestellt ist, sind die wohl diesen Weg gegangen.
Die Polizisten haben sich den Beschluss angeschaut und gesagt, dass ich recht habe und, dass ich von Anfang an die Polizei zur Durchsetzung hätte dazu rufen sollen.
Ich habe denen dann erklärt, dass ich das nicht gemacht habe, weil ich nicht eskalieren wollte und den Beteiligten gelegenheit geben wollte, den Umgangsausschluss bei Gericht einstweilig oder per Verfügung zu klären. Dazu habe ich den Umgangspfleger, JA, etc. heute nochmal aufgefordert und prompt war die Polizei hier.
Die Polizei meinte jetzt zu mir, dass ich vor der nächsten Abholung die Polizei anrufen soll und mit der Polizei dann zur Schule soll. Die würden den Lehrkräften dann erklären, dass die das Kind raus geben müßten.
Die Schule hat übrigens gestern ein Hausverbot gegen mich ausgesprochen. Ich darf da also sowieso nicht rein. Das Jugendamt ist voll auf der Seite vom Umgangspfleger und ist der Meinung, dass der Umgang gegen das Kindeswohl ist.
Der Umgangspfleger hat mir gestern nochmal Variante A offenbart. Ich soll meine Tochter nach der Klärung bei Gericht wieder sehen und müßte dann auch erstmal Beratung machen,.........
Ich gehe auf Variante B) und will zur Schule.
Die Polizisten meinten zu mir, dass die Kollegen informiert werden, um das durchzusetzen. Ich soll 30 min vorher anrufen.
Für mich sieht das morgen nach dem großen Show-Down aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das Kind bekomme.
Aber egal - ich will in 14 Tagen sowieso für 2-3 Monate in den Osten und die Wintersaison ist ebenfalls im Warmen verplant. Ich möchte mich aber nicht kalt erwischen lassen.
Womit muss ich rechnen?
Sollte ich die Schule über den Polizeibesuch informieren?
Kann / wird das Jugendamt sein Gewicht in den Ring werfen, um die Herausgabe zu verhindern?