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Unterhalt von der Ehefrau noch während der Ehe einfordern...
#21
Guten Tag! 
Zuerst einmal muß ich zugeben, das alles bisher gegeben Ratschläge und Hinweise stimmten. Danke dafür. 
Ich meiner Naivität hatte ich geglaubt, vielleicht doch eine halbwegs gute Einigung mit der Kindesmutter, die nun endlich im März ausgezogen ist, zu erreichen. Alle Realisten hier hatten Recht.
Eine Einigung war nicht möglich. Schließlich ist es unbequem wenn Mutti Badewasser und Brötchen selber bezahlen muß. Dem Wechselmodell stimmte KM nur zu, weil die Kinder sonst ganz bei mir geblieben wären. Nun kommen die finanziellen Forderungen, wobei auch im Wechselmodell alles beim Alten bleibt und ich für fast alles zahle(Schule, TG,Verein usw) und die Kinder bei der Mutter in deren Betreuungswoche Nudeln an Ketchup gereicht bekommen.
Aktuelle Situation: Zwei Kinder im wöchentlichen Wechselmodell, Stiefsohn in Ausbildung wohnt auch dauerhaft bei mir. Alle Kinder sind bei mir gemeldet. Die Kinder haben wiederholt erklärt, ganz bei mir Leben zu wollen, ich habe versucht ihnen das Wechselmodell schmackhaft zu machen (sind durch die Wohnverhältnisse gute Bedingungen). Soweit ist die Ausgangslage für mich günstig.
EineTrennungsfolgevereinbarung gibt es noch nicht, wegen der Geschäftstüchtigkeit meiner Anwältin(Mandantschaft wird beendet). Von der Anwältin der Kindesmutter gibt es den Vorschlag einer Elternvereinbarung. Ebenso von mir.
Der Unterschied: Ich schlug vor Geld und Verantwortung gerecht zu teilen. Kindesmutter hingegen will alles, d.h.  konkret Rückwirkend das Kindergeld für diese Jahr, Kinder sollen bei ihr gemeldet sein, alle Steuerfreibeträge und zukünftiges Kindergeld.
Da Mutti ja Geld braucht, hat sie bis auf einen Betrag von 100 Euro im Trennungsjahr nichts für Wohnen(noch unter einem Dach) und Kindesunterhalt gezahlt.
Was mich nun bewegt ist die Frage, ob ich rückwirkend für das Trennungsjahr Unterhalt einfordern kann, allein um etwas Pulver für die rechtliche Auseinandersetzung  zu haben und ob ich angesichts der Einigungsunwilligkeit der KM den Versuch riskieren, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Die Kindesmutter wird dagegen starke Geschütze auffahren: Kindesentfremdung, Bindungsintoleranz, nazistische Persönlichkeitsstörung usw. Davor habe ich Schiß und leider keine Eier aus Stahl. Immerhin bin ich bis hierher gekommen. Wie also weiter. Macht es Sinn(Kinder sind 12 und 14) die Sache möglichst in die Länge zu ziehen?Was meint ihr?
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Mutti will ALLES. Wie das Verfahren kostengünstig in die Länge ziehen. - von Gerrie_van_boven - 01-09-2020, 18:16

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