02-09-2020, 18:38
(01-09-2020, 16:24)Alles-durch schrieb: Update!!!
Habe gerade einen einstweiligen Beschluss vom Familiengericht bekommen, dass der Umgang ausgeschlossen wurde, weil der Umgangspfleger es angeordnet hätte.
Dazu habe ich mal eine Frage: Ist das überhaupt legal? Laut OLG-Beschluss (OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12) ist doch immer ein Sachverständigengutachten für den Umgangsausschluss erforderlich. Kann alles-durch da nicht jetzt Beschwerde gegen einlegen?