06-09-2020, 23:17
Solche Jugendamtsberaterinnen gehören im hohen Bogen hinausgeworfen, denn sie missachten die im SGB festgelegten gesetzlichen Aufgaben ihres Arbeitgebers. Das Jugendamt berät mitnichten nur Mütter, sondern Familien und jungen Menschen. Auch, wenn diese Familien getrennt sind.
Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamts, das im Prinzip einen kostenlosen Anwalt für Kind mit betreundem Elternteil darstellt, aber nur für einen Teilbereich, nämlich das Unterhaltsrecht. Daran ist vieles auszusetzen, aber schlimmer wie ein ganz normaler Anwalt, den der betreuende Elternteil beauftragt ist es auch nicht. Der betreuende Elternteil unterschreibt und die übernehmen alle Unterhaltsachen.
Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamts, das im Prinzip einen kostenlosen Anwalt für Kind mit betreundem Elternteil darstellt, aber nur für einen Teilbereich, nämlich das Unterhaltsrecht. Daran ist vieles auszusetzen, aber schlimmer wie ein ganz normaler Anwalt, den der betreuende Elternteil beauftragt ist es auch nicht. Der betreuende Elternteil unterschreibt und die übernehmen alle Unterhaltsachen.