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Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung
#1
Hallo zusammen,

mein individueller Selbstbehalt zur Unterhaltspfändung wurde seiner Zeit folgendermaßen berechnet (handschriftlich auf dem PfÜb):

424 Euro (Regelsatz)
+30% (127,20 Euro - unklar warum 30%)
+ 433 Euro (angemessene Miete lokal laut Tabelle)
+20% (86,60 Euro - unklar warum 20%)

macht zusammen gerundet 1071 Euro.

Ich habe mich zugegebenermaßen lange nicht mehr um das Thema gekümmert, bin aber eben hellhörig geworden, als ich erfahren habe, dass der Regelsatz auf 446 Euro erhöht werden soll. Ebenso wurde ja zu Anfang des Jahres der minimale Bedarfskontrollbetrag laut Düsseldorfer Tabelle von 1080 Euro auf 1160 Euro korrigiert.

Über welchen Weg kann ich den individuellen Selbstbehalt prüfen bzw. korrigieren lassen. Wer hat dazu fundiertes Wissen?

Vielen Dank schonmal vorab und viele Grüße...
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Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung - von dd-man - 08-09-2020, 21:40

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