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Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung
#2
Die 30% und 20% sind vermutlich insgesamt berufsbedingter Mehraufwand? Einen einmal bestehenden PfüB abändern lassen? Das interessiert mich auch! Ich denke, nur durch Klage möglich?

P.S.: mir verbleiben nur 1004 EUR/mtl.
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RE: Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung - von Gast1969 - 08-09-2020, 22:50

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