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Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung
#7
Die Bezugnahme ist zu schwach. Gehe auf den damaligen Beschluss des Vollstreckungsgerichts ein. Lege ihn auch als Anlage bei. Datum nach dem Aktenzeichen, Gerichtsort. Verwende korrekte Begriffe. Oben schrieb ich schon, dass das nichts mit Selbstbehalt zu tun hat, sondern mit dem pfändungsfreien Betrag. Schreib, dass du seit dem XX.XX.XXXX auf 1071 EUR gepfändet wirst. Schwurble nicht mit "ist als existenzbedrohend anzusehen", das sind Belehrungen die kein Gericht gerne hört. Die Begründung ist teilweise unschlüssig, der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt hat nichts mit dem Pfändungsfreibetrag zu tun. Eine Rechnung fehlt, die sich an den alten Beschluss anlehnt.
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RE: Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung - von p__ - 09-09-2020, 16:45

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