14-09-2020, 15:06
Wenn du dingfeste Beweise hast, kannst du den Weg der Unterlassungsauforderung gehen. Nur im Endeffekt nicht mehr, als eine Retourkutsche. Trotz dessen darfst du dir sicher sein, dass sie bereits gleichlautende Vorwürfe in der Jugendamtsakte hat vermerken lassen. Alles was dort hineingelangt, wird mit der Zeit zur verfestigten Wahrheit. Heißt bei Sorgerechtsstreitigkeiten von den Sachbearbeiterinnen als Vorwand gegen dich verwendet, dass du das Kind nicht mehr sehen solltest. Dieses Prinzip des Aktenfütterns durch die Ex ist Standard, jede Frau begreift als erstes, wie sie dir so dauerhaft den Stempel eines unfähigen Vaters auf die Stirn kleben kann.