(15-09-2020, 13:26)Gast1969 schrieb: Also die Mietzahlung befreit Dich leider nicht von der Unterhaltszahlung.
Ich finde das die Kosten wenn die Kindesmutter es nicht übernehmen kann , Sie dazu gesetzliches Verpflichtet wird Arbeiten zu gehen ( z.b wenn das Kind 2 ist ) und Sie durch Arbeit Steuergelder zurückzuzahlt. Gleiches Recht für alle.
Das Gesetzt muss Grundlegend geändert werden , ohne das eine Trennung bedeutet das man Finanzielle einbüssen haben wird. Dann macht Heiraten wieder Spass.
Die Gesetzte wurden 100 % auf die Kindesmutter zugeschnitten in jedem Bereich, das verstösst gegen das Grundgesetzt.