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vereinfachtes Verfahren - umgehen? wie? sinnvoll?
#1
Question 
Servus allerseits,

ich habe eine konkrete Frage bzw. einen konkreten Fall zu dem ich Rat benötige.
Dazu umreisse ich kurz die Situation:
- Nie verheiratet gewesen
- nicht-eheliches Kind welches dieses Jahr 10 wird
- bisher keinen Unterhaltstitel(!) "an der Backe" (und ein gestiegertes Interesse, dass das auch so bleibt!)
- Kind erhält seit Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes (wieder) Unterhaltsvorschuss
- Es besteht eine Beistandschaft, ursprünglich in Stadt X, jetzt wohl in Stadt Y (Mutter umgezogen)
- die letzten 24 Monate habe ich gearbeitet, seit dem 1.9. bin ich arbeitslos (Befristes Arbeitsverhältnis was nicht verlängert wurde), der ALG Antrag ist noch nicht bearbeitet wg. Corona-Verzögerung


Anfang Juni 2020 erhielt ich Post von einer Beistandschaft der Stadt Y, die sich wie eine "Mahnung" laß (mit Worten wie "letzte Aufforderung zur Zahlung, verweis auf eine Vorangegangene Forderung, usw."), zugestellt per normaler Briefpost.
Da ich zu diesem Zeitpunkt nichts von irgendeiner Forderung wusste, schrieb ich höflich aber deutlich zurück, dass man mir doch vielleicht erstmal eine Forderung zukommen lassen sollte, bevor man mir ein solches Schreiben zu schickt.

Etwa eine Woche später erhielt ich Antwort (diesmal als Einschreiben mit Rückantwort), in dem sich außer einem kurzem Anschreiben mit einer erneuten Fristsetzung zur Zahlung der Schriftsatz zur ursprüngliche Forderung befand. Dieser war datiert auf Anfang Feburar 2020 (also gut ein halbes Jahr alt!) und im Briefkopf stand meine alte Adresse, von der ich mich bereits im Sommer 2019 ab- bzw. zu meiner jetzigen Adresse umgemeldet habe. Die Forderung belief sich auf laufenden Unterhalt in Höhe von x% der Düsseldorfer Tabelle sowie einen Posten  "Unterhaltsschulden" im mittleren vierstelligen Bereich seit Aufnahme meiner Tätigkeit Anfang September 2018. Was fehlte war eine Vollmacht.
Ich bedankte mich für das Übersenden des Schriftsatzes und wies die Forderung gemäß §174 BGB mit Hinweis auf die fehlende Vollmacht zurück. Ich wies daraufhin, dass mir eine Kopie der Vollmacht ausreichend wäre (gesetzlich ist eigentlich das Orignal vorgesehen).

Widerum eine Woche später erhielt ich ein erneutes Schreiben dieser Beistandschaft (wohlgemerkt, Beistandschaft aus Stadt Y), wieder per Einschreiben mit Rückantwort. Anliegend war eine Kopie eines von der Kindesmutter ausgefüllter Antrag über eine Beistandschaft - bei Stadt X!
Ich antwortete, dass dieser Antrag Stadt X bzw. eine(n) Mitarbeiter(in) von Stadt X bevollmächtigen würde, die mir schreibende Person sich aber als angestellte von Stadt Y zu erkennen gegeben hat. Ich verwies entsprechend auf §87c Abs 5 SGB VIII wo der Übergangs von Beistandschaften geregelt wird.

Erneut circa eine Woche später erhielt ich ein weiteres Schreiben dieser Beistandschaft, die sich darin exakt auf den von mir zuvor genannten §87c berief und argumentierte, dass sie dadurch bevollmächtigt sei. Der Brief endete mit dem Satz "Da diesbzgl. keine Einigung zu erwarten ist, werde ich einen Antrag auf Unterhaltsfestsetzung beim zuständigen Familiengericht stellen".
Ich antwortete darauf erneut, zitierte dabei den Wortlaut des o.G. Gesetzes ("hat das die Beistandschaft führende Jugendamt bei dem Jugendamt des anderen Bereichs die Weiterführung der Beistandschaft zu beantragen") und schreib ausdrücklich, dass exakt dieser Antrag bzw. der daraus resultierende Bescheid als Nachweis der Vollmacht geeignet gewesen wäre. Ich führte außerdem aus, dass Unterhalt erst ab rechtskräftiger Forderung geschuldet wird (die bis jetzt nicht Vorlag), oder aber am Antrag auf Auskunftserteilung, der aber nie bei mir gestellt wurde (inzwischen weiß ich, dass sich die Beistandschaft direkt an meinen ehemaligen Arbeitgeber gewendet hat). Weiterhin schrieb ich, dass das befriste Arbeitsverhältnis vertraglich am 31.08. endete und dass ich daraus kein Einkommen mehr erziele, was vermutlich Grundlage für die Berechnung und Forderung der Beistandschaft war.

Leider war das nächste was ich zu dieser Sache erhielt  ein "gelber Umschlag" vom zuständigen Amtsgericht. Inhalt der Antrag auf Festsetzungvon Unterhalt im sog. vereinfachten Verfahren sowie die dazu anhängenden Blätter bzgl Rechtsbehelf und Einwendungen.
"Leider" deswegen, weil ich das Spiel mit der Beistandschaft gerne noch etwas weitergespielt hätte - aber im Endeffekt hat es mir die Zeit verschafft, die ich brauchte (eben bis der Arbeitsvertrag auslief).



Nun ist die Frage wie ich am besten weiter vorgehe...
Der Antrag ansich ist mMn an diversen Stellen formell angreifbar, diese wären:

1. Angekreuzt ist der Punkt "Der Antragsgegner wurde zur Ereilung der Auskunft über Einkünfte und Vermögen aufgefordert am 22.02.2019 - Er ist dier Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nachgekommen"
Das ist schlicht und ergreifen falsch. Anfang 2019 wurde ich nicht zur Auskunft aufgefordert und die Beistandschaft würde hier spätestens am rechtsgültigen Nachweis der Zustellung in meinen Kenntnisbereich scheitern.
2. Eingetragen ist "Unterhalt beginnend ab dem 01.01.2019"
Selbst wenn der 22.02.2019 als Datum der Aufforderung stimmen würde, kann gemäß §1613 BGB Unterhalt frühestens ab dem Monat verlangt werden, ab dem zur Erteilung von Auskunft über Einkünfte und Vermögen aufgefordert wurde - das wäre Februar 2019, nicht Januar 2019!
3. §250 FamG regelt, was der Antrag enthalten muss. Unter Punkt 12 liest man "die Erklärung, dass Unterhalt nicht für Zeiträume verlangt wird, für die das Kind Hilfe [...] nach dem Unterhaltsvorschussgesetz [...] erhalten hat" - das Kind hat aber Unterhaltsvorschuss erhalten, davon findet sich nichts im Antrag.


Macht es Sinn an diesen Punkten anzugreifen?
Oder sollte ich direkt auf (teilweise-)Leistungsunfähigkeit gehen, weil man ALG nicht ausreichend wird?

Wie gesagt, mein Hauptinteresse ist die Vermeidung einer Titulierung.

Mir ist vollkommen bewusst, dass ich den Unterhaltsvorschuss zahlen muss und für die Vergangenheit auch in Regress genommen werden kann und wahrscheinlich werde.
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vereinfachtes Verfahren - umgehen? wie? sinnvoll? - von egal-ist-88 - 21-09-2020, 06:02

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