21-09-2020, 06:20
(08-09-2020, 21:40)dd-man schrieb: mein individueller Selbstbehalt zur Unterhaltspfändung wurde seiner Zeit folgendermaßen berechnet (handschriftlich auf dem PfÜb):
424 Euro (Regelsatz)
+30% (127,20 Euro - unklar warum 30%)
+ 433 Euro (angemessene Miete lokal laut Tabelle)
+20% (86,60 Euro - unklar warum 20%)
macht zusammen gerundet 1071 Euro.
Eine kurze Frage da es mich in absehbarer Zeit evtl auch betreffen könnte:
Die "angemessene Miete lokal laut Tabelle", wird die wirklich als Betrag aus einer Tabelle abgelesen und dann so auf dem PfÜb eingetragen oder richtet sich das immer nach der tatsächlich anfallenden/gezahlten Miete?
1071 ist doch eigentlich ganz ok... immerhin "nur" 90 Euro unter dem grundsätzlich ignoriertem notwendigen Selbstbehalt für Erwerbstätige