21-09-2020, 12:27
Bzgl der. Vorraussetzungen des Antrages hast du absolut recht, das auszufüllende Formular ist dort unter Punkt "B" mMn maximal missverständlich formuliert...
Als Überschrift steht da "Ich erhebe folgende Einwendungen" und dann als erster Punkt "das Verfahren ist nicht zulässig, weil" - also habe ich Einwendungen, dass das Verfahren nicht zulässig ist, richtig?
Geht das aus meinem Text hervor oder sollte ich das deutlicher machen?
2 Wochen halte ich doch für sehr pessimistisch... Ich habe ja alleine 4 Wochen Zeit meine Einwendungen geltend zu machen. Dadurch gewinne ich knapp 4 Wochen bei ausreizung der Frist.
Dann muss der Antrag korrigiert werden, in der aktuellen Situation sind das erfahrungsgemäß eher 4 als 2 Wochen, denn die Ämter und Gerichte müssen unfassbar viel vom Lockdown nacharbeiten.
Vielleicht 8 Wochen später einen korrigierten Antrag zu haben, bei dem wohlmöglich der laufende Unterhalsvorschuss einberechnet ist (ich sehe mich sonst doppelt Zahlen, weil die Unterhaltsvorschusskasse sicher auch ankommt) sowie die Nachforderung der letzten 20+X Monate los zu sein, klingt doch viel besser als jetzt gar nichts zu machen und das so zu akzeptieren, oder nicht?
Zu dem Zeitpunkt habe ich dann auch sicher meinen ALG-Bescheid, so dass ich dann ggf. zulässige Einwendungen in Bezug auf reduzierte Leistungsfähigkeit geltend machen kann.
Sag mir, was dagegen spricht?
Als Überschrift steht da "Ich erhebe folgende Einwendungen" und dann als erster Punkt "das Verfahren ist nicht zulässig, weil" - also habe ich Einwendungen, dass das Verfahren nicht zulässig ist, richtig?
Geht das aus meinem Text hervor oder sollte ich das deutlicher machen?
2 Wochen halte ich doch für sehr pessimistisch... Ich habe ja alleine 4 Wochen Zeit meine Einwendungen geltend zu machen. Dadurch gewinne ich knapp 4 Wochen bei ausreizung der Frist.
Dann muss der Antrag korrigiert werden, in der aktuellen Situation sind das erfahrungsgemäß eher 4 als 2 Wochen, denn die Ämter und Gerichte müssen unfassbar viel vom Lockdown nacharbeiten.
Vielleicht 8 Wochen später einen korrigierten Antrag zu haben, bei dem wohlmöglich der laufende Unterhalsvorschuss einberechnet ist (ich sehe mich sonst doppelt Zahlen, weil die Unterhaltsvorschusskasse sicher auch ankommt) sowie die Nachforderung der letzten 20+X Monate los zu sein, klingt doch viel besser als jetzt gar nichts zu machen und das so zu akzeptieren, oder nicht?
Zu dem Zeitpunkt habe ich dann auch sicher meinen ALG-Bescheid, so dass ich dann ggf. zulässige Einwendungen in Bezug auf reduzierte Leistungsfähigkeit geltend machen kann.
Sag mir, was dagegen spricht?