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vereinfachtes Verfahren - umgehen? wie? sinnvoll?
#8
(21-09-2020, 12:27)egal-ist-88 schrieb: Als Überschrift steht da "Ich erhebe folgende Einwendungen" und dann als erster Punkt "das Verfahren ist nicht zulässig, weil" - also habe ich Einwendungen, dass das Verfahren nicht zulässig ist, richtig?

1. Treffen die Einwendungen auf §252 FamFG zu, findet ein streitiges Verfahren statt, an dessen Ende ein gerichtlicher Titel beschlossen wird oder kein Titel beschlossen wird, wenn das Gericht aufgrund deiner erwiesenen Leistungsunfähigkeit und der erwiesenen Unfähigkeit, Einkommen zu erzielen sagt: Der ist nicht unterhaltspflichtig. Die Chance auf diesen Ausgang der Sache liegt bei 0,1%. Somit hast du recht, am Ende liegt nicht zwingend ein Titel, sondern nur mit 99,9% Wahrscheinlichkeit.

2. Treffen die Einwendungen auf §250 FamFG zu, geht der Antrag zurück zum Jugendamt. Der Justitiar dort wird ihn auf den Schreibtisch legen und neu ausfüllen, so dass die Einwendungen gemäss §250 FamFG nicht mehr zutreffen. Die Runde beginnt ein zweites Mal.

3. Trifft keine Einwendung zu, entsteht aufgrund des vereinfachten Verfahrens ein Titel.

Bei mir dauerten alle Zicken, obwohl wohlbegründet sogar weniger wie 2 Wochen. Vielleicht hast du Glück und es dauert länger.
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RE: vereinfachtes Verfahren - umgehen? wie? sinnvoll? - von p__ - 21-09-2020, 13:00

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