23-09-2020, 13:01
Die Einwendungen treffen ist erster Linie mal auf §250 Art. 1 Punkte 5. und 12. zu - gemäß FamG §250 Art. 2 wäre der Antrag damit zurück zu weisen.
Wenn ich dadurch die Rückforderung seit 1.1.2019 weg bekomme -weil unzulässig nach §1603 BGB- und der neue Antrag frühestens im Oktober gestellt werden kann, sind das schonmal über 6000€ weniger an Forderung.
Ich werde das auf jeden Fall versuchen - was habe ich zu verlieren?
Dass es am Ende eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich in einem Titel endet ist mir durchaus bewusst. Aber wenn ich die Möglichkeit habe der Gegenseite "Aufwand" zu bereiten und dabei auch nur eine minimale Chance besteht, weiterhin Titel-frei aus der Sache zu gehen, warum sollte ich das nicht tun?
Aufstocken funktioniert in der jetzigen Situation nicht... zu erwartendes ALG1 abzüglich Mindestunterhalt der aktuellen Stufe dürfte ziemlich genau ALG2-Niveau entsprechend (plus minus ein paar Euro), da gibts für das JC keinen Anlass aufzustocken.
Was vielleicht noch relevant ist:
Die Mutter selber meidet jede Auseinandersetzung mit der Sache und wird selber überhaupt nicht aktiv. Die hat einmal kurz nach der Geburt die Vollmacht für die Beistandschaft unterschrieben und tut seitdem ziemlich genau gar nichts mehr um aktiv an (mehr) Geld zu kommen. sämtliche "Bemühungen" dahingehen gehen von der Beistandschaft aus, was wohl auch der Grund ist, warum ich jetzt knapp 10 Jahre relativ gut "dodgen" konnte.
Soweit ich weiß arbeitet die Mutter und lebt mit einem Mann zusammen (unverheiratet) der ebenfalls arbeitet. Den UVG nimmt sie selbstverständlich mit, wenn sie stattdessen den Mindestunterhalt bekäme würde sie den auch selbstverständlich mitnehmen - aktiv etwas dafür tun, vor allem eigene finanzielle Mittel dafür ausweden, wird sie aber nicht.
Entsprechend ist aufstocken um nicht gepfändet zu werden für mich auch nicht unbedingt das "Allheilmittel"... Spätestens in 8 Jahren läuft die rechtliche Vertretung der Beistandschaft aus, ab da müssen die Pfändungen aus eigener Tasche bezahlt werden, passiert das nicht (was wie gesagt sehr wahrscheinlich ist) kommt ratzfatz die Verwirkung ins Spiel. Dazu tritt ab Oktober das neue Insolvenzrecht in Kraft.
Meine Schäfchen sind längst "im trockenen" und es ist seit geraumer Zeit alles auf eine Pfändung vorbereitet (inkl. deutschem P-Konto und Pseudo-Bankverbindung eines britischen Finanzdienstleisters, der zwar eine europäische IBAN bietet, aber in GB sitzt und darüberhinaus eben auch keine Bank ist).
Wenn ich dadurch die Rückforderung seit 1.1.2019 weg bekomme -weil unzulässig nach §1603 BGB- und der neue Antrag frühestens im Oktober gestellt werden kann, sind das schonmal über 6000€ weniger an Forderung.
Ich werde das auf jeden Fall versuchen - was habe ich zu verlieren?
Dass es am Ende eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich in einem Titel endet ist mir durchaus bewusst. Aber wenn ich die Möglichkeit habe der Gegenseite "Aufwand" zu bereiten und dabei auch nur eine minimale Chance besteht, weiterhin Titel-frei aus der Sache zu gehen, warum sollte ich das nicht tun?
Aufstocken funktioniert in der jetzigen Situation nicht... zu erwartendes ALG1 abzüglich Mindestunterhalt der aktuellen Stufe dürfte ziemlich genau ALG2-Niveau entsprechend (plus minus ein paar Euro), da gibts für das JC keinen Anlass aufzustocken.
Was vielleicht noch relevant ist:
Die Mutter selber meidet jede Auseinandersetzung mit der Sache und wird selber überhaupt nicht aktiv. Die hat einmal kurz nach der Geburt die Vollmacht für die Beistandschaft unterschrieben und tut seitdem ziemlich genau gar nichts mehr um aktiv an (mehr) Geld zu kommen. sämtliche "Bemühungen" dahingehen gehen von der Beistandschaft aus, was wohl auch der Grund ist, warum ich jetzt knapp 10 Jahre relativ gut "dodgen" konnte.
Soweit ich weiß arbeitet die Mutter und lebt mit einem Mann zusammen (unverheiratet) der ebenfalls arbeitet. Den UVG nimmt sie selbstverständlich mit, wenn sie stattdessen den Mindestunterhalt bekäme würde sie den auch selbstverständlich mitnehmen - aktiv etwas dafür tun, vor allem eigene finanzielle Mittel dafür ausweden, wird sie aber nicht.
Entsprechend ist aufstocken um nicht gepfändet zu werden für mich auch nicht unbedingt das "Allheilmittel"... Spätestens in 8 Jahren läuft die rechtliche Vertretung der Beistandschaft aus, ab da müssen die Pfändungen aus eigener Tasche bezahlt werden, passiert das nicht (was wie gesagt sehr wahrscheinlich ist) kommt ratzfatz die Verwirkung ins Spiel. Dazu tritt ab Oktober das neue Insolvenzrecht in Kraft.
Meine Schäfchen sind längst "im trockenen" und es ist seit geraumer Zeit alles auf eine Pfändung vorbereitet (inkl. deutschem P-Konto und Pseudo-Bankverbindung eines britischen Finanzdienstleisters, der zwar eine europäische IBAN bietet, aber in GB sitzt und darüberhinaus eben auch keine Bank ist).