23-09-2020, 15:10
(23-09-2020, 14:10)Gast1969 schrieb: Und hauen Dir -wie bei mir geschehen- noch kurz vor erreichen der Volljährigkeit eine Lohnpfändung rein und schaffen damit einen Status Quo aus dem Du nicht mehr rauskommst, gleichzeitig dein dann volljähriges Kind keinerlei Vollstreckungsaufwand hat, weil läuft ja schon............................
Vor allem nicht OHNE erhebliche finanzielle Mittel ! Man darf nie vergessen das die Gesamtsumme zählt bei den Kosten. Es macht einen Unterschied ob der Unterhaltsschuldner die Kosten tragen muss ODER ob auch die Gefahr f. auch den Unterhaltsgläubiger entsteht.
Bei unbegrenzten Titel natürlich von A***H. Bei begrenzten Titel...Hast Du überzeugende Argumente und natürlich einen Job wo Du jederzeit auch Prozesskostenhilfe bekommst