27-09-2020, 17:34
(27-09-2020, 17:03)egal-ist-88 schrieb: Entweder reden wir aneinander vorbei oder du weißt mehr (bzw weniger) als ich:
Mit welcher rechtlichen Grundlage würde das Jobcenter ALG1 Bezüge auf über-ALG2-Niveau aufstocken, wenn der ALG1 Bezieher zZ nicht arbeitet?
Ich meinte mit dieser Aussagen den Erwerbstätigenfreibetrag. Siehe § 11b Abs. 3 SGB II. Oder nochmal ganz einfach ausgedrückt: Als arbeitender Aufstocker steht dir Dank Erwerbstätigenfreibetrag mehr Geld zu wie als nichtarbeitender ALG 2 Bezieher. Nebenbei: Umgangskosten werden bei ALG - 2 Bezug auch bezahlt.