27-09-2020, 18:35
(27-09-2020, 17:34)p__ schrieb:(27-09-2020, 17:03)egal-ist-88 schrieb: Entweder reden wir aneinander vorbei oder du weißt mehr (bzw weniger) als ich:
Mit welcher rechtlichen Grundlage würde das Jobcenter ALG1 Bezüge auf über-ALG2-Niveau aufstocken, wenn der ALG1 Bezieher zZ nicht arbeitet?
Ich meinte mit dieser Aussagen den Erwerbstätigenfreibetrag. Siehe § 11b Abs. 3 SGB II. Oder nochmal ganz einfach ausgedrückt: Als arbeitender Aufstocker steht dir Dank Erwerbstätigenfreibetrag mehr Geld zu wie als nichtarbeitender ALG 2 Bezieher. Nebenbei: Umgangskosten werden bei ALG - 2 Bezug auch bezahlt.
Ok, wie erwartet aneinander vorbei geredet... was du schreibst ist natürlich pe se richtig, für mich als zZ nicht erwerbstätiger aber eben irrelevant.
Der Erwerbstätigenfreibetrag sollte entsprechend aber auch die Pfändungsgrenze gemäß §850d erhöhen (denn die richtet sich ja nach dem SGB), womit dann auch im Fall einer Arbeitsaufnahme finanziell "effektiv" nichts gewonnen wäre, oder?
Umgangskosten werden meines Wissens nur übernommen wenn sie tatsächlich anfallen und nachgewiesen werden - damit für mich ebenfalls irrelevant.