28-09-2020, 12:43
(28-09-2020, 12:12)egal-ist-88 schrieb: Wenn diese Angabe also -wie angenommen- wirklich unwahr sein sollte, ich diesbzgl. Einwendungen wegen Unzulässigkeit erhebe, diese Einwendung aber abgelehnt wird, würde ohne weiteres ein vollstreckbarer Titel ergehen, richtig?
Ist immer dasselbe. Du kannst gegen Antrag selber vorgehen, weil er Mängel hat. Dann wird -schwuppdiwupp- ein Neuer gestellt. Oder du kannst gegen die Unterhaltshöhe argumentieren. Dann legt das Gericht die Höhe fest.