01-10-2020, 07:28
(30-09-2020, 22:00)p__ schrieb: Es wäre Aufgabe deines Anwalts gewesen, über Revisionsmöglichkeiten zu beraten.
Ob die Mutter Unterhaltsvorschuss zu Recht oder zu Unrecht bekommen hast, hat damit aber nichts zu tun, du hast auch keine Rechtsmöglichkeit, da einzugreifen. Das ist Sache zwischen Mutter und Unterhaltsvorschusskasse. Du kannst denen nur schreiben und begründen, dass sie keinen bekommen dürfte. Dem können sie nachgehen oder es bleiben lassen.
Nehmen wir mal an, die Unterhaltsvorschusskasse zahlt obwohl die Empfängerin darauf gar keinen Anspruch hat. Was die UVK hätte erkennen müssen, wenn sie den Antrag mit der gebotenen Sorgfalt geprüft hätte. Somit liegt eigentlich eine Straftat nach §263 StGB - Betrug - vor. Die Mitarbeiter der UVK haben sich durch unterlassene Prüfung des Antrags (oder Stattgabe des Antrags, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen) schuldig gemacht nach §257 StGB - Begünstigung im Amt - da der Taterfolg des Betruges sonst nicht eingetreten wäre.
Bibel, Jesus Sirach 8.1