01-10-2020, 09:54
(01-10-2020, 07:28)Austriake schrieb: Somit liegt eigentlich eine Straftat nach §263 StGB - Betrug - vor.
Es steht aber nicht im Unterhaltsvorschussgesetz. Die Ansicht eines VG in einem Verfahren ist auch nicht bindend für andere Fälle, selbst wenn es abschliessend rechtskräftig geworden ist. Es betrifft immer nur einen speziellen Fall.