01-10-2020, 10:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-10-2020, 10:23 von Zahlesel_RUS.)
Die Pfändung von GEZ habe ich beim Verwaltungsgericht bestritten. Stand halt im Schreiben, dass man wegen dieser Entscheidung eine Beschwerde einreichen kann.
Zwar hatte ich keinen Erfolg, da alles formal korrekt war.
Aber ich habe für 30EUR viel Spaß gehabt und mich von der Richtering beraten lassen. Ist viel billiger als Anwalt und es war Aufwand für die Gegenseite aus Hamburg nach Hannover zu kommen
Und wenn es bei mir richtig gepfändet wird, dann werde ich die 30EUR nicht mehr bezahlen und die GEZ kommt wieder und bleibt mit leeren Händen, da Kasse schon leer ist, und wenn dann für Jugendamt auf erster Stelle freigegeben.
Zwar hatte ich keinen Erfolg, da alles formal korrekt war.
Aber ich habe für 30EUR viel Spaß gehabt und mich von der Richtering beraten lassen. Ist viel billiger als Anwalt und es war Aufwand für die Gegenseite aus Hamburg nach Hannover zu kommen
Und wenn es bei mir richtig gepfändet wird, dann werde ich die 30EUR nicht mehr bezahlen und die GEZ kommt wieder und bleibt mit leeren Händen, da Kasse schon leer ist, und wenn dann für Jugendamt auf erster Stelle freigegeben.
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