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Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung
#19
(08-10-2020, 15:26)Sixteen Tons schrieb: Wüßte nicht, wieso die Papiere bei deiner Frau landen sollten. Die hat doch damit nichts zu tun? Wenn das deine Ex ist, kann sie pfänden und bekommt sowieso Auskunft. Auch Kontoauszüge sind pfändbar. ;-)

Es handelt sich um die "Ex", die pfändet. Seitdem ich das System allerdings ein wenig mehr verstehe, bekommt sie von mir keinerlei Auskünfte mehr, wenn es für mich nicht zu 100% einen Vorteil bringt. Zwangsgeld kommt nicht in Frage, da bei mir nichts zu holen ist und Zwangshaft kommt auch nicht in Frage, da ich ja dann gar keinen Unterhalt mehr locker machen könnte.

Klar könnte sie sich die Dokumente auch direkt bei der Bank etc. pfänden, aber das ist ihr scheinbar zu teuer...

Auf jeden Fall wäre es mir nicht unbedingt genehm, wenn sie diese Dokumente jetzt quasi umsonst vom Vollstreckungsgericht zur Verfügung gestellt bekommt. Ein Weltuntergang wäre es allerdings auch nicht...
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RE: Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung - von dd-man - 08-10-2020, 15:48

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