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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
#61
Du machst in Bezug auf auf die Bekloppte und Ihre Anwältin nichts. Wenn Sie ausziehen will, sehr gerne. Aber das Kind bleibt da.
Sofern vorhanden gilt es jetzt allfälliges Vermögen und wertvolle Gegenstände vor der Ex zu sichern. Alterntiv kannst Du auch die Schlösser zur Wohnung wechseln, so dass Sie nicht mehr reinkommt.
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von Alberto - 02-11-2020, 20:35

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