06-11-2020, 22:56
Dafür, dass Punkt II.2 bereits jede weitere Überprüfung überflüssig gemacht hat ist das ganze trotzdem ein grosser Erfolg, wenn auch dem Problem nicht abgeholfen wird. Hätte auch mit Ablehnung ohne Begründung oder einem Einzeiler ausgehen können, vielleicht sogar mit einer Missbrauchsgebühr.