07-11-2020, 03:34
Offenbar ist es nun auch ein Trend ausserhalb der Schweiz geworden, Rechtssuchende mittels schriftlicher Begründung zu verhöhnen. Die Begründung hätte auch ein SVP-Bundesrichter in der Schweiz verfassen können, die Textbausteine " nicht ersichtlich " ; " legt nicht hinreichend dar" ;
"dürfte es auch am Prozessverhalten des Beschwerdeführers liegen, dass nicht mündlich verhandelt werden konnte" ; lassen sehr tief auf den Charakter dieser Justizgestalt blicken.
Mit der Begründung " Rechtsweg nicht erschöpft " ist übrigens auch der Weiterzug an den EGMR nicht möglich.
"dürfte es auch am Prozessverhalten des Beschwerdeführers liegen, dass nicht mündlich verhandelt werden konnte" ; lassen sehr tief auf den Charakter dieser Justizgestalt blicken.
Mit der Begründung " Rechtsweg nicht erschöpft " ist übrigens auch der Weiterzug an den EGMR nicht möglich.