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Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt
Nochmal in der Sache selbst: Selbstverständlich musste das abgelehnt werden, das BVerfG kann gar nicht anders. Es ist nun mal die Instanz nach den niedrigeren Gerichten und nicht die Beschwerdeinstanz für ein Amtsgericht. Für Sprünge werden sehr gute Begründungen benötigt. Deshalb hätte ich in diesem Fall sogar eine Reaktion nach §34 Bundesverfassungsgerichtsgesetz erwartet.

Stattdessen erteilen sie kostenlos Nachhilfe und Rechtsberatung. Die erwähnte Entscheidung 1 BvR 1547/16 steht hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...onFile&v=3
Die ist zwar negativ für den Vater ausgegangen, stellt aber recht genau klar welche Voraussetzungen für eine andere Entscheidung nowendig gewesen wären.

(07-11-2020, 03:34)Alberto schrieb: Mit der Begründung " Rechtsweg nicht erschöpft " ist übrigens auch der Weiterzug an den EGMR nicht möglich.

Die Begründung ist aber korrekt. Sie nimmt ihm keinerlei Rechte und blockiert nichts wenn sie jetzt ausgesprochen wird, sich trotzdem an irgendwelche Gerichte zu wenden. Und sie hält ihn hoffentlich davon ab, Geld und Zeit zu verschwenden, nun auch noch eine Ablehnung beim EGMR zu kassieren.

Nach dieser Vorarbeit könnte er mit der Begründung in der Hand wieder an die unteren Instanzen. Das ist ein starkes Stück Papier, das solchen Anträgen beilegen zu können und könnte "kurzen Prozess" verhindern. Meine Ansichten, was der Rechtsweg in allen Dimensionen (Zeit, Nerven, Geld, Gesundheit) kostet will ich nicht wiederholen, die Diskussion ist sowieso schon lange im Kreisverkehr.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt - von p__ - 07-11-2020, 10:11
Was plant die Ex? - von Alles-durch - 19-06-2019, 22:21

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