07-11-2020, 13:33
Wie Du richtig erkannt hast, kann der Beschwerdeführer noch glücklich sein dass Ihm keine Missbrauchsgebühr auferlegt wurde. Das wird zunehmend auch bei Anwälten gemacht und soll wohl auch pädagogische Effekte haben.
https://www.haufe.de/recht/weitere-recht...21908.html
Nach meinem Dafürhalten hat man das Verfahren lange rumliegen lassen.
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Nach meinem Dafürhalten hat man das Verfahren lange rumliegen lassen.