10-11-2020, 09:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-11-2020, 09:41 von Alles-durch.)
Nochmal. Es wird eine räumliche Trennung geben. Jeder weiß, dass in einer solchen Situation das zusammenleben nicht mehr möglich ist.
Mach einen Termin bei einer Beratungsstelle und lade sie dazu ein. SOFORT!
Drück Dein Bedauern darüber aus, dass sie die Sachverhalte unwahr vorträgt, um sich eine Argumentationskette aufzubauen mit dem Kind ausziehen zu dürfen. Du mit einer räumlichen Trennung einverstanden bist und bereits im Interesse des Kindes niemals irgendwelche Eskalationen zulassen würdest.
Dann erkläre in dem Schreiben, dass Du bereits eine Beratungstermin gemach hast bei ..... um ..... Uhr, um im wohlverstandenen Interesse des Kindes zu einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung zu kommen. Du gerne auch mit einer anderen Beratungsstelle einverstanden bist. Du kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung hast, sondern die Eltern im Interesse des Kindes gemeinsame Lösungen ohne Gerichte finden und kooperieren müssen
Ansonsten vergiß die Vorwürfe. Zwischenzeitlich würde ich mir sogar den Anwalt sparen und ohne Anwalt zu Gericht gehen und dort sagen, dass ich das alles nicht verstehe und ganz bewußt darauf verzichtet habe, weil ich mich nicht streiten will und es um das Kind geht statt um eine juristische Auseinandersetzung. Den Anwalt würde ich aber im Hintergrund mitlaufen und die Schreiben kontrolieren lassen - sozusagen als Ghostwriter. Das musst Du aber selbst wissen, ob Du Dir das zutraust. Im Gerichtsaal werden erst mal alle gegen Dich sein, weil Du ein Mann bist.
Nur als Hinweis. Der Richter hat in meinem Bezirk 280 Minuten Zeit um ein Kindschaftsverfahren abzuarbeiten. Details und Schlamschacht wer wem was wann an boshaftigkeiten gesagt hat, interessiert den nicht - das ist für die sozusagen das typische Grundrauschen in jedem Trennungsverfahren. Der Verfahrensbeistand wird klären, wieviel Täter Du und wieviel Opfer die Ex ist.
Details sind nur notwendig, wenn Dir richtig üble Sachen vorgeworfen werden. Kind misshandelt, Frau geschlagen, .....
Nur als Hinweis. Die Entscheidung wird übrigens schon vorher zwischen den Beteiligten ausgeklüngelt. Wenn Du also in die Verhandlung bei Gericht gehst, steht die Entscheidung bereits fest. Geh möglichst früh zur Verhandlung, dann kannst Du beim gemeinsamen Warten auf dem Gang die Stimmung auffagen und abschätzen, was die für eine Entscheidung mit dem Richter ausgeklünglt haben.
Ich würde den Verfahrensbeistand sogar, ein paar Tage vorher anrufen und fragen, was sein Vorschlag ist, dann weißt Du wie es kommen wird und kannst Dich drauf vorbereiten.
Mach einen Termin bei einer Beratungsstelle und lade sie dazu ein. SOFORT!
Drück Dein Bedauern darüber aus, dass sie die Sachverhalte unwahr vorträgt, um sich eine Argumentationskette aufzubauen mit dem Kind ausziehen zu dürfen. Du mit einer räumlichen Trennung einverstanden bist und bereits im Interesse des Kindes niemals irgendwelche Eskalationen zulassen würdest.
Dann erkläre in dem Schreiben, dass Du bereits eine Beratungstermin gemach hast bei ..... um ..... Uhr, um im wohlverstandenen Interesse des Kindes zu einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung zu kommen. Du gerne auch mit einer anderen Beratungsstelle einverstanden bist. Du kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung hast, sondern die Eltern im Interesse des Kindes gemeinsame Lösungen ohne Gerichte finden und kooperieren müssen
Ansonsten vergiß die Vorwürfe. Zwischenzeitlich würde ich mir sogar den Anwalt sparen und ohne Anwalt zu Gericht gehen und dort sagen, dass ich das alles nicht verstehe und ganz bewußt darauf verzichtet habe, weil ich mich nicht streiten will und es um das Kind geht statt um eine juristische Auseinandersetzung. Den Anwalt würde ich aber im Hintergrund mitlaufen und die Schreiben kontrolieren lassen - sozusagen als Ghostwriter. Das musst Du aber selbst wissen, ob Du Dir das zutraust. Im Gerichtsaal werden erst mal alle gegen Dich sein, weil Du ein Mann bist.
Nur als Hinweis. Der Richter hat in meinem Bezirk 280 Minuten Zeit um ein Kindschaftsverfahren abzuarbeiten. Details und Schlamschacht wer wem was wann an boshaftigkeiten gesagt hat, interessiert den nicht - das ist für die sozusagen das typische Grundrauschen in jedem Trennungsverfahren. Der Verfahrensbeistand wird klären, wieviel Täter Du und wieviel Opfer die Ex ist.
Details sind nur notwendig, wenn Dir richtig üble Sachen vorgeworfen werden. Kind misshandelt, Frau geschlagen, .....
(09-11-2020, 23:40)Alles-durch schrieb: Wie sieht es bei Dir aus? Kannst Du dem Richter eine geeignete Wohnung für Dich und das Kind nachweisen? Kannst Du anbieten mit Kind auszuziehen und die Betreuung sicherzustellen? Deine Ex hat die Zeit genutzt, um das alles in 2 Wochen bei Gericht nachzuweisen und in spätestens 6 Wochen wird darüber entschieden.
Nur als Hinweis. Die Entscheidung wird übrigens schon vorher zwischen den Beteiligten ausgeklüngelt. Wenn Du also in die Verhandlung bei Gericht gehst, steht die Entscheidung bereits fest. Geh möglichst früh zur Verhandlung, dann kannst Du beim gemeinsamen Warten auf dem Gang die Stimmung auffagen und abschätzen, was die für eine Entscheidung mit dem Richter ausgeklünglt haben.
Ich würde den Verfahrensbeistand sogar, ein paar Tage vorher anrufen und fragen, was sein Vorschlag ist, dann weißt Du wie es kommen wird und kannst Dich drauf vorbereiten.