11-11-2020, 21:59
(11-11-2020, 13:43)Alles-durch schrieb: Genau so ist es, wie netlover sagt.
Es geht nicht darum, dass Du ausziehst.
Es geht darum, dass Du Vorschläge unterbreitest, Optionen aufzeigst und Deine Kompromissbereitschaft unter beweis stellst. Aber ohne 100% Sicherstellung der Gegenleistung auf gar keinen Fall etwas Zugestehen oder Herausgeben. Das sind Hütchenspieler, die Dich aussaugen wollen und bescheiss..... Am Ende hast Du dann immer alles Missverstanden oder die Umstände haben sich geändert oder es war anders gemeint oder es konnte keiner ahnen.....der Kindergarten wird Deine erste Erfahrung, viele weitere werden folgen.
Wenn Du aber keine Optionen und Kompromisse und Gesprächsbereitschaft zeigst, dann hast Du erst recht verloren, weil Du dann nicht Kooperativ, Kompromissbereit und Kommunikationsfähig bist. Das ist dann die Begründung, um Dich erst recht auf "zahlen, helfen, klappe halten" zu degradieren.
Rechne damit, dass Dir Jugendamt / Verfahrensbeistand sagen, dass die das Deiner Ex mit dem Kindergarten glauben und das es überhaupt kein Problem ist. Du musst mit einem Kind halt flexibel sein....blablabla.......... Wenn dann erst mal Tatsachen geschaffen wurden, dein Kind bei der Ex in einen anderen Umfeld wohnt, wird es wenige Tage später heißen, dass Du das dem Kind ja kaum zumuten kannst 20km zu fahren und das Kind bereits neue Freunde in der neuen Nachbarschaft gefunden hat. Wie sollten auch anders Aktivitäten mit den Freunden nach dem Kindergarten möglich sein. Du wirst dann am Ende derjenige sein, der fährt und wenn Du Dich beschwerst, dann bist Du uneinsichtig oder hast das Kind aus den Augen verloren.
Hast Du jetzt den Durchblick?
Ja, vielen Dank. Ich bin hier nur am Durchdrehen.
Aber paar Fragen habe ich noch.
Stellen wir uns vor, bei Jugendamt oder sonst wo wird der Vorschlag gemacht, dass ich ausziehe und das Kind dann an 6/14 Tagen oder 7/14 Tagen habe, und wir stellen uns vor, die Frau scheint da mitzumachen. Soll man dann zustimmen und ausziehen? Garantien gibt es ja nicht. Und welche Garantien kann es geben?
Und wie kommt man grundsätzlich aus der Situation heraus, wenn man in einer Wohnung wohnt und keiner ausziehen möchte? Macht es Sinn selbst auf ein Wechselmodell mit Auszug zu klagen?