13-11-2020, 23:39
(13-11-2020, 12:09)Apfelmuss schrieb: Ich habe ihn gefragt, ob es nicht notwendig wäre zu schreiben, dass man mit dem Auszug mit Kind nicht einverstanden ist. Darauf meint er jetzt, dass es dann zu einer Klage auf ABR kommen wird
1. So ist das!!!
2. Genau diese Klage bist Du Deinem Kind und Deinem eigenen Gewissen schuldig, um zu versuchen das Wechselmodell heraus zu schlagen
.
3. Dein Anwalt ist der Meinung, dass Du verlieren wirst und hat daher keinen bock.
Capice?