25-11-2020, 18:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-11-2020, 19:09 von Einhorntrainer.)
Das BVerfG hatte die Klage zwar angenommen, aber ohne Begründung nicht entschieden. War ja auch nur ne Mini-Chance.
Danke IPAD 3000 für die Form-Vorgabe. Ich habe das bei der EGMR-Klage angewendet (BVerfG-klage war wie gesagt schon verschickt).
Ich habe für den EGMR mich also kürzer gefasst (mich auf die Seiten im Formular beschränkt). Und die weiteren Ausführungen zur richtigen Rechtsauslegung bzw. zu aufzeigen der Fehler des BGH auf den Anhang ausgelagert.
Ganz so kurz ging es aber nicht. Denn üblicherweise werden Klagen gegen die Düsseldorfer Tabelle damit abgelehnt, dass der BGH ja eine entsprechende Auslegung des Gesetzes gemacht habe, und man sich nur an diese Auslegung halte. Und tiefer graben die Richterinnen nicht. Also muss ich sie darauf hinweisen, dass zwischen Auslegung und Gesetzesänderung ein Unterschied besteht, und dass das was der BGH gemacht hat, eine Gesetzesänderung ist.
die Klage am EGMR anonymisiert im Anhang
Danke IPAD 3000 für die Form-Vorgabe. Ich habe das bei der EGMR-Klage angewendet (BVerfG-klage war wie gesagt schon verschickt).
Ich habe für den EGMR mich also kürzer gefasst (mich auf die Seiten im Formular beschränkt). Und die weiteren Ausführungen zur richtigen Rechtsauslegung bzw. zu aufzeigen der Fehler des BGH auf den Anhang ausgelagert.
Ganz so kurz ging es aber nicht. Denn üblicherweise werden Klagen gegen die Düsseldorfer Tabelle damit abgelehnt, dass der BGH ja eine entsprechende Auslegung des Gesetzes gemacht habe, und man sich nur an diese Auslegung halte. Und tiefer graben die Richterinnen nicht. Also muss ich sie darauf hinweisen, dass zwischen Auslegung und Gesetzesänderung ein Unterschied besteht, und dass das was der BGH gemacht hat, eine Gesetzesänderung ist.
die Klage am EGMR anonymisiert im Anhang