Hallo zusammen,
ich bin bisher ein stiller Mitleser gewesen und habe bisher viele nützliche Information durch das Forum erhalten.
Da ich zu meiner konkreten Frage nichts finden konnte, mache ich das Thema auf.
Kurz zu mir:
2 Kinder (4 und 2), lebe in Trennung.
Seit der Trennung zahle ich pro Kind 200€ Unterhalt.
Kindsmutter ist arbeitslos. Ich seit 3 Monaten auch. Bin allerdings auf Stellensuche.
Ich habe nun vom Jobcenter einen Fragebogen, der heißt "Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht" erhalten.
An Ende des Fragebogens ist anzugeben, ob man bereit ist, wenn ja wann und wieviel, an die Unterhaltsberechtigte(n) oder das Jobcenter zu zahlen.
Sollte ich hier was angeben? Unter Berücksichtigung, dass ich vorhabe, bald wieder arbeiten zu gehen und mehr Geld zu bekommen, als jetzt ALG1.
Danke vorab.
Urbacher
Achja, sorry. Da fehlen ws weitere Infos:
- ich zahle bisher keinen TU, da nicht gefordert
- KM hat wohl ALG2 beantragt, weshalb es zu diesem Schreiben gekommen ist
- sie hat sich vom Jobcenter auch eine Whg freigeben lassen (sie wohnt seit der Trennung bei ihren Eltern)
ich bin bisher ein stiller Mitleser gewesen und habe bisher viele nützliche Information durch das Forum erhalten.
Da ich zu meiner konkreten Frage nichts finden konnte, mache ich das Thema auf.
Kurz zu mir:
2 Kinder (4 und 2), lebe in Trennung.
Seit der Trennung zahle ich pro Kind 200€ Unterhalt.
Kindsmutter ist arbeitslos. Ich seit 3 Monaten auch. Bin allerdings auf Stellensuche.
Ich habe nun vom Jobcenter einen Fragebogen, der heißt "Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht" erhalten.
An Ende des Fragebogens ist anzugeben, ob man bereit ist, wenn ja wann und wieviel, an die Unterhaltsberechtigte(n) oder das Jobcenter zu zahlen.
Sollte ich hier was angeben? Unter Berücksichtigung, dass ich vorhabe, bald wieder arbeiten zu gehen und mehr Geld zu bekommen, als jetzt ALG1.
Danke vorab.
Urbacher
Achja, sorry. Da fehlen ws weitere Infos:
- ich zahle bisher keinen TU, da nicht gefordert
- KM hat wohl ALG2 beantragt, weshalb es zu diesem Schreiben gekommen ist
- sie hat sich vom Jobcenter auch eine Whg freigeben lassen (sie wohnt seit der Trennung bei ihren Eltern)