30-11-2020, 15:52
Hallo,
danke euch. Ich habe den Fragebogen so ausgefüllt, wie beschrieben.
Laut Zahlesel_RUS muss ich irgendwann abgehend vom Datum des Fragebogens Unterhalt leisten, ist das korrekt?
Und was ich immer noch nicht ganz verstanden habe: ich habe bisher kein TU gezahlt. Und nach der Scheidung kann/ wird nachehelicher Unterhalt anfallen, ist das korrekt? Wenn ja, was wird auf mich zukommen, wenn die KM ALG2 bezieht?
Und werden diese Forderungen dann auch rückwirkend gerechnet bzw. auch angehäuft? Oder gilt die Anhäufung nur bei KU?
Danke vorab und Gruß
Urbacher
danke euch. Ich habe den Fragebogen so ausgefüllt, wie beschrieben.
Laut Zahlesel_RUS muss ich irgendwann abgehend vom Datum des Fragebogens Unterhalt leisten, ist das korrekt?
Und was ich immer noch nicht ganz verstanden habe: ich habe bisher kein TU gezahlt. Und nach der Scheidung kann/ wird nachehelicher Unterhalt anfallen, ist das korrekt? Wenn ja, was wird auf mich zukommen, wenn die KM ALG2 bezieht?
Und werden diese Forderungen dann auch rückwirkend gerechnet bzw. auch angehäuft? Oder gilt die Anhäufung nur bei KU?
Danke vorab und Gruß
Urbacher