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Fragebogen Jobcenter (Prüfung der Unterhaltspflicht)
#12
Du bist doch jetzt schon Mangelfall, weil du nicht 100% des Kindesunterhalt zahlst und unter Selbstbehalt liegst. Weitere Unterhaltsarten wie Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt liegen in der Rangfolge niedriger wie der Kindesunterhalt. Wenn nach KU nix übrig ist, gibts auch keinen Trennungsunterhalt.
Siehe § 1609 BGB, Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter.
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RE: Fragebogen Jobcenter (Prüfung der Unterhaltspflicht) - von p__ - 30-11-2020, 16:00

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