30-11-2020, 16:23
Grundsätzlich: Erst ab Forderung kommt die Behandlung der Frage, ob und wenn ja, wieviel du Trennungsunterhalt zahlen musst. Gab es überhaupt schon eine schriftliche Forderung nach Trennungsunterhalt? Wenn nein, dann ist auch keiner fällig. Nochmal: Erst fordern, dann verhandeln ob und wieviel.
Eine Forderung dürfte angesichts deiner jetzigen finanziellen Verhältnisse ins Leere laufen. Grund siehe oben. Dazu §1603 BGB: Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
Eine Forderung dürfte angesichts deiner jetzigen finanziellen Verhältnisse ins Leere laufen. Grund siehe oben. Dazu §1603 BGB: Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.