04-12-2020, 23:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-12-2020, 23:58 von Alles-durch.)
(04-12-2020, 20:05)Wiederankläger schrieb: Was mich interessieren würde wären noch die Vorgehensweise der Befangenheit, da habe ich noch keinen richtigen Ansatz um die noch vorzulegen.
Grundsätzlich musst Du wissen, dass Du mit Befangenheit nur 2 Dinge erzielen kannst
1. Verzögern
2. Richter wachrütteln
Grundsätzlich mögen Richter keine Befangenheitsanträge und es wird zu 99% abgeschmettert.
Die Gründe um einen Richter für Befangen zu erklären, hat der Gesetzgeber sehr niedrig formuliert. Mit folgendem Textbaustein bekommst Du die Familienrichter fast immer dran.
Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters ist dann gegeben, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen, also ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen (§ 42 Abs. 2 ZPO). Dabei muss es sich um objektive Gründe handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, MDR 2003, S. 892). Nicht erforderlich ist, dass der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist; unerheblich ist, ob er sich selbst für befangen hält. Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 102, S. 192 m.w.N., st. Rspr.; BGH, NJW-RR 2003, S. 1220 m.w.N., st. Rspr.).
Die Besorgnis der Befangenheit ist auch dann gerechtfertigt, wenn die Partei den Eindruck gewinnen kann, dass es an der Bereitschaft des Richters fehlen könnte, ihr Vorbringen vollständig zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu würdigen (OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2008, S.1080).
----und dann beschreibst Du warum der Richter Dich übergeht bzw. Deine Argumente nicht hören will