05-12-2020, 08:08
Befangenheitsanträge bringen einen inhaltlich nicht weiter. Dich bringt gar nichts weiter. Du wirst als Vater zutiefst diskriminiert.
Väter werden ausgelacht und das BVerfG lacht mit. Der Umgangsausschluss ist zwar unzulässig, sagte mir das BVerfG, aber daran ändern können die nichts, weil sich der Vater durch die Befangenheitsanträge am FamG selbst blockieren würde.
Moment mal ---- Ganz langsam ---
Das BVerfG argumentiert am Vater entlang!
Die Verfassungsrechte des Kindes sind ausgesetzt und das BVerfG sagt "selbst Schuld". Ist das Kind auch selbst schuld?
Was ist den mit den Verfassungsrechten des Kindes? Muss das BVerfG nicht von Amtswegen die Rechte des Kindes vertreten? In meinem Antrag habe ich ausdrücklich vom Umgangsrecht des Kindes gesprochen.
Fehlt dem BVerfG tatsächlich die Empathie, dass das Kind den Vater vermisst? Hat das BVerfG tatsächlich unterstellt, dass das Kinde seine Verfassungsrechte auf den Vater nicht einfordert? JA!!!
Das schlimmste was mir vorgeworfen wird, ist dass ich mal gesagt haben soll, das die Mutter blöd sei. Das war angeblich ein Zufallsergebnis einer Kindesbefragung des Jugendamtes als es darum ging, dass die Mutter das Kind seit dem 4 Lebensjahr schlägt. Die Mutter musste als Auflage eine Gewaltberatung machen und ich -- tschuldigung ich meine natürlich das Kind -- wurde mit Umgangsausschluss sanktioniert.
Als es um die Hortanmeldung ging, wurde nach den formalen Voraussetzungen einer gerichtlichen Entscheidung nicht gefragt. Damals ging es um das Kindeswohl.
Wenn also die Mutter etwas verlangt, dann verlangt sie es für das Kind. Wenn der Vater etwas verlangt, dann tut er es immer für sich selbst. Das Kind hat an dem Antrag des Vaters sozusagen kein Interesse; ansonsten hätte die Mutter den Antrag gestellt.
In 5 Jahren und unzähligen Verfahren, bei diversen Richtern und diversen Hilfskräften, habe ich das nicht ein einzige Mal auch nur ein ganz kleines bischen anders erlebt. Es zieht sich bis in die höchste Ebene aller Gerichte und durch alle Institutionen der Gesellschaft.
Ich habe alles-durch. Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand, Umgangspfleger, Gutachter, Staatsanwaltschaft, Bürgermeisteramt, Ministerium, Regoerungspräsidium, Politik, Presse, Schule, Kindergarten, soziales Umfeld, usw.. Niemand, der das nicht miterlebt hat, kann sich vorstellen, wie dermaßen dreckig Väter entrechtet und diskreminiert werden.
Vätern wird grundsätzlich und überall unterstellt im Eigeninteresse zu handeln, während die Mutter immer nur im Interesse des Kindes agiert. Meine Erfahrungen sagen mir, dass es genau umgekehrt ist. Frauen lieben oftmals opportunistisch und Männer loyal.
Väter werden konsequent weg geblockt und zur Ader gelassen.
Die Ungerechtigkeit brennt auf der Haut. Loslassen kannst Du nicht, weil Dich die Gesellschaft drauf konditioniert hat, dass Kinder ihre Väter brauchen.
Väter werden ausgelacht und das BVerfG lacht mit. Der Umgangsausschluss ist zwar unzulässig, sagte mir das BVerfG, aber daran ändern können die nichts, weil sich der Vater durch die Befangenheitsanträge am FamG selbst blockieren würde.
Moment mal ---- Ganz langsam ---
Das BVerfG argumentiert am Vater entlang!
Die Verfassungsrechte des Kindes sind ausgesetzt und das BVerfG sagt "selbst Schuld". Ist das Kind auch selbst schuld?
Was ist den mit den Verfassungsrechten des Kindes? Muss das BVerfG nicht von Amtswegen die Rechte des Kindes vertreten? In meinem Antrag habe ich ausdrücklich vom Umgangsrecht des Kindes gesprochen.
Fehlt dem BVerfG tatsächlich die Empathie, dass das Kind den Vater vermisst? Hat das BVerfG tatsächlich unterstellt, dass das Kinde seine Verfassungsrechte auf den Vater nicht einfordert? JA!!!
Das schlimmste was mir vorgeworfen wird, ist dass ich mal gesagt haben soll, das die Mutter blöd sei. Das war angeblich ein Zufallsergebnis einer Kindesbefragung des Jugendamtes als es darum ging, dass die Mutter das Kind seit dem 4 Lebensjahr schlägt. Die Mutter musste als Auflage eine Gewaltberatung machen und ich -- tschuldigung ich meine natürlich das Kind -- wurde mit Umgangsausschluss sanktioniert.
Als es um die Hortanmeldung ging, wurde nach den formalen Voraussetzungen einer gerichtlichen Entscheidung nicht gefragt. Damals ging es um das Kindeswohl.
Wenn also die Mutter etwas verlangt, dann verlangt sie es für das Kind. Wenn der Vater etwas verlangt, dann tut er es immer für sich selbst. Das Kind hat an dem Antrag des Vaters sozusagen kein Interesse; ansonsten hätte die Mutter den Antrag gestellt.
In 5 Jahren und unzähligen Verfahren, bei diversen Richtern und diversen Hilfskräften, habe ich das nicht ein einzige Mal auch nur ein ganz kleines bischen anders erlebt. Es zieht sich bis in die höchste Ebene aller Gerichte und durch alle Institutionen der Gesellschaft.
Ich habe alles-durch. Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand, Umgangspfleger, Gutachter, Staatsanwaltschaft, Bürgermeisteramt, Ministerium, Regoerungspräsidium, Politik, Presse, Schule, Kindergarten, soziales Umfeld, usw.. Niemand, der das nicht miterlebt hat, kann sich vorstellen, wie dermaßen dreckig Väter entrechtet und diskreminiert werden.
Vätern wird grundsätzlich und überall unterstellt im Eigeninteresse zu handeln, während die Mutter immer nur im Interesse des Kindes agiert. Meine Erfahrungen sagen mir, dass es genau umgekehrt ist. Frauen lieben oftmals opportunistisch und Männer loyal.
Väter werden konsequent weg geblockt und zur Ader gelassen.
Die Ungerechtigkeit brennt auf der Haut. Loslassen kannst Du nicht, weil Dich die Gesellschaft drauf konditioniert hat, dass Kinder ihre Väter brauchen.