Dann lass dir doch von deinem Steuerberater eine Zwischenbilanz anfertigen? Okay, könnte teuer werden ...
Alternativ teils du dem Amt mit, dass du der Auskunftspflicht erst nach Erstellung der Bilanz 2020 nachkommen kannst. Ich hatte selbiges mal, in meinem Fall hat die Unterhaltsvorschusskasse sich in Geduld geübt.
Bei Selbständigen werden grundsätzlich die letzten drei Jahre gefordert.
Alternativ teils du dem Amt mit, dass du der Auskunftspflicht erst nach Erstellung der Bilanz 2020 nachkommen kannst. Ich hatte selbiges mal, in meinem Fall hat die Unterhaltsvorschusskasse sich in Geduld geübt.
(07-12-2020, 23:42)Dassault schrieb: Ein Arbeitnehmer muss ja auch die Lohnscheine/Einkommensnachweise der letzten 18 Monate nachweisen, was er ja kann, und nicht die von vor 3 jahren.
Bei Selbständigen werden grundsätzlich die letzten drei Jahre gefordert.