10-12-2020, 00:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-12-2020, 00:23 von Alles-durch.)
Tja
Das mit dem Beschluss dabei haben, ist etwas schwierig. Der geltende Beschluss sieht einen Kontaktausschluss vor, der einstweilig und trotz Befangenheit beschlossen wurde - ohne eine Begründung zu liefern.
Das BVerfG hat die Zuständigkeit abgelehnt, aber gesagt, dass der Beschluss wegen der fehlenden Begründung verfassungswidrig wäre.
Die Sekte und Ex schaltet jetzt auf stur und meint, dass der Kontaktausschluss formal ja noch gelten würde und weil ich alle für befangen erklärt habe, könnte das auch keiner abändern. Ich bin also sozusagen selbst schuld
- arschlö...er -
Den Ausschluss konnten die schließlich trotz Befangenheit entscheiden, aber umgekehrt soll es plötzlich nicht mehr gehen. Von wegen Kindeswohl - egozentrische Retourkutsche wegen den Befangenheitsanträgen.
Hat mir der Umgangspfleger mitgeteilt und der quatscht mit den Richtern. Mann muss also immer zwischen den Tönen der richterlichen Dienstleister lesen. Die stecken alle unter einer Decke
Ich habe daher am Wochenende einen Antrag beim Familiengericht gestellt, wo ich gesagt habe, dass wenn die Gründe haben, dass die die jetzt feststellen sollen und ich bis dahin in der Pflicht bin das verfassungsrechtliche Umgangsrecht des Kindes sicherzustellen. Ich habe dann über meine gescheiterten Abholversuche berichtet und angedrohte Polizeieinsätze. Über die Abholversuche provoziere ich also eine Entscheidung bzw. wenn nicht suche ich halt weiter den Kontakt zur kleinen.
Ex, Schule und etc. Schotten das Kind ab, dass ich nicht ran komme und meine Mutter ist in Sippenhaft. Echt krank.
Bin mal gespannt, wie es weiter geht.
Ich bin sowieso bald wieder weg. Die werden das Kind sowieso weiter vor mir abschotten.
Das mit dem Beschluss dabei haben, ist etwas schwierig. Der geltende Beschluss sieht einen Kontaktausschluss vor, der einstweilig und trotz Befangenheit beschlossen wurde - ohne eine Begründung zu liefern.
Das BVerfG hat die Zuständigkeit abgelehnt, aber gesagt, dass der Beschluss wegen der fehlenden Begründung verfassungswidrig wäre.
Die Sekte und Ex schaltet jetzt auf stur und meint, dass der Kontaktausschluss formal ja noch gelten würde und weil ich alle für befangen erklärt habe, könnte das auch keiner abändern. Ich bin also sozusagen selbst schuld
- arschlö...er -
Den Ausschluss konnten die schließlich trotz Befangenheit entscheiden, aber umgekehrt soll es plötzlich nicht mehr gehen. Von wegen Kindeswohl - egozentrische Retourkutsche wegen den Befangenheitsanträgen.
Hat mir der Umgangspfleger mitgeteilt und der quatscht mit den Richtern. Mann muss also immer zwischen den Tönen der richterlichen Dienstleister lesen. Die stecken alle unter einer Decke
Ich habe daher am Wochenende einen Antrag beim Familiengericht gestellt, wo ich gesagt habe, dass wenn die Gründe haben, dass die die jetzt feststellen sollen und ich bis dahin in der Pflicht bin das verfassungsrechtliche Umgangsrecht des Kindes sicherzustellen. Ich habe dann über meine gescheiterten Abholversuche berichtet und angedrohte Polizeieinsätze. Über die Abholversuche provoziere ich also eine Entscheidung bzw. wenn nicht suche ich halt weiter den Kontakt zur kleinen.
Ex, Schule und etc. Schotten das Kind ab, dass ich nicht ran komme und meine Mutter ist in Sippenhaft. Echt krank.
Bin mal gespannt, wie es weiter geht.
Ich bin sowieso bald wieder weg. Die werden das Kind sowieso weiter vor mir abschotten.