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Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt
Hallo Forum,

habe eine bzw. zwei Fragen.

Ich habe ja eine Kette von 3 Befangenheitsverfahren aufgebaut.

Ich habe nunmehr den erste Beschluss aus der Befangenheit zurück. Der wurde kurzerhand abgebügelt. Meiner Meinung nach ist da ein Gehörsfehler drin und er ist auch Rechtsfehlerhaft. Ich habe also sachliche Gründe in die weitere Instanz zu gehen.

Die übrigen Befangenheitsanträge in der Kette werden erwartungsgemäß ebenso abgebügelt. Auch dort könnte ich in die Folgeinstanzen gehen, weil ich rechtlich gut ausgeführt habe.

Falls ich alle Befangenheitsanträge durch alle Instanzen ziehe, dann sind wir in ca. 1,5 bis 2 Jahren im Umgangsverfahren. In der Zwischenzeit würde ich einfach versuchen meine Tochter abzuholen und alle hängen wegen der Entscheidung vom BVerfG in der Luft. Sozusagen Narrenfreiheit, weil das Gericht blockiert ist, während die Mutter das Kind weiter in Geiselhaft hält.

Wenn ich auf die OLG/BGH Instanzen verzichte, dann wären wir in ca. 2 Monaten im Umgangsverfahren. Die Richter hätten dann wieder die Kontrolle. Im letzten EA wurde für Kontaktaufnahme zum Kind ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 € angedroht, da weiß man was kommt. Dank BVerfG ist das derzeit weg, da der Beschluss verfassungswidrig ist.

Den Richtern habe ich mit dem Beschluss vom BVerfG in der Tasche ordentlich die Meinung gegeigt. Ob die es wachgerüttelt hat oder eine Retourkutsche kommt, weiß ich nicht. 

Der Umgangsausschluss ist nur mit Gutachten zulässig und an die gesetzlichen Formalitäten werden sich die Richter diesmal halten. Ob die ein Gutachten machen, bei dem das Risiko besteht, dass raus kommt, dass die Mutter ne Vollmeise hat, bin ich eher skeptisch. 

Die weiteren Verfahrensbeteiligten sowie die Mutter halten jedenfalls am Umgangsausschluss fest, um die Werktagsumgänge tot zu machen - sozusagen das Argument der Kontinuität unterbrechen. Kind hat sich an was neues gewöhnt, wird es heißen.

Ich erwarte eine fixe Umgangsregelung am Wochenend. Als Begründung werden dann die Störungen in der Schule vorgeschoben, weiterer Kontakt per Ordnungsgeld unterbunden und wenn ich bock habe das Kind zu sehen, kann ich mich an den Umgangpflegeridioten wenden ansonsten halt nicht. 

Das ist dann auch ein schönes argument dem Kind zu sagen. Dein Vater will Dich nicht. Ansonsten würde er Dich am Wochenende nehmen.

Persönlich habe ich keinen bock mehr mich da wieder verarsc..h...en zu lassen. Es reicht jetzt auch. Eine fixe Umgangsregelung will ich nicht haben. Dafür bin ich zwischenzeitlich zu viel im Ausland. Das Kind kann kommen wie es will und wenn ich da bin.


Was soll ich machen?

Was werden mich die Befangenheitsanträge (OLG/BGH) in der Summe - also die gesamte Kette - kosten?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt - von Alles-durch - 12-12-2020, 20:48
Was plant die Ex? - von Alles-durch - 19-06-2019, 22:21

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