Wenn ich einen kleinen Beitrag dazu leisten darf: Was Forderungen der UVK und des Jobcenters angehen, so erhebe doch die Einrede der Verjährung. Denn deren Regressforderungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, nicht wie direkte Unterhaltsrückstände, wo es 30 Jahre wären. Ich hatte das Thema gerade mit meinem Anwalt durchgekaut, der hat mir dies so bestätigt. Vielen ist das nicht bewusst, so dass ohne Verjährungseinrede gern über den 3-Jahreszeitraum hinaus vollstreckt wird. Okay, bei dir wären das nur die zwei Monate aus 2016, doch wenn die sich mit Vollstreckungsmaßnahmen bis in 2021 Zeit lassen, fällt 2017 auch noch weg.
KU Pfändung durch Jobcenter / Arbeitsagentur Inkasso-Service Recklingen
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