13-12-2020, 11:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2020, 11:42 von Zahlesel_RUS.)
Wunderbar, danke! gibt es auch den Link auf die Rechtssprechung?
Also ich schulde am Ende das Geld der Ex, falls sie es verlangen würde, aber nicht der UVK oder dem Jobcenter
Andere Frage, was ist wenn ich 5 Jahre lang je 100 EUR an die UVK und Jobcenter abbezahle.
Was ist dann, haben sie das Recht die Forderungen 2016-2018 noch einzutreiben? UVK hat ja Titelteilausfertigung
Ich warte noch auf Bewähungsbeschluss schreiben(soll ja in Kraft kommen und zwar ohne Bewährungsauflagen),
dass alles ok ist und ich Dauerauftrag vorgeführt wurde und dann konnte ich den Dauerauftrag einfach stoppen
Also ich schulde am Ende das Geld der Ex, falls sie es verlangen würde, aber nicht der UVK oder dem Jobcenter
Andere Frage, was ist wenn ich 5 Jahre lang je 100 EUR an die UVK und Jobcenter abbezahle.
Was ist dann, haben sie das Recht die Forderungen 2016-2018 noch einzutreiben? UVK hat ja Titelteilausfertigung
Ich warte noch auf Bewähungsbeschluss schreiben(soll ja in Kraft kommen und zwar ohne Bewährungsauflagen),
dass alles ok ist und ich Dauerauftrag vorgeführt wurde und dann konnte ich den Dauerauftrag einfach stoppen
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